
Die Nutzer der PKW-Stellflächen 6, 8, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 19, 20, 24, 29, 34, 35, 36, 42, 43, 44, 52, 54, 55, 56, 57, 58 und 59 des großen Parkplatzes, sind bis zum 18. August 2019 ihrer Pflicht nicht nachgekommen die angemietete Stellfläche zu reinigen.
Die Reinigungspflicht ergibt sich aus dem Punkt 8.6 der Kleingartenordnung.
Die säumigen Nutzer der PKW-Stellflächen werden gebeten Ihre Stellflächen bis zum 14. September zu reinigen.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Reinigung des Stellplatzes erfolgen, wird eine Reinigung durch eine beauftragte Firma vorgenommen.
Die Kosten sind dann vom Pächter zu tragen.
In mehreren Parzellen wurden in letzter Zeit mehrfach tote Amseln aufgefunden. Ursache des Amselsterbens ist der Usuto-Virus. Sollten tote Amseln und andere Vogelarten in den Parzellen und öffentlichen Wegen und Plätzen unserer Gartensparte festgestellt werden, sind diese zu entfernen.
Tote Vögel sollten nur mit Schutzhandschuhen oder einer umgestülpten Plastiktüte gegriffen werden.
Die Entsorgung sollte durch ein tiefes Eingraben oder im Hausmüll erfolgen.
Eine Entsorgung auf dem Komposthaufen ist nicht möglich.
Eine Infizierung des Menschen mit dem Usuto- Virus ist möglich. Dies äußert sich durch Übelkeit und Kopfschmerzen. Es besteht die Gefahr bei Kindern und älteren Menschen einer Hirnhautentzündung.
Die Antragsformulare für den Bedarf an Zaunmaterial für das Jahr 2020 können zu den Sprechstunden des Vorstandes bzw. beim Bauobmann Gfrd Hempel, Tel.: 015730091684, empfangen werden.
Die Rückgabe der ausgefüllten Formulare sollte bis zum 15.12. 2019 erfolgen.
In der Mitgliederversammlung 2020 findet die Neuwahl des Gartenvorstandes statt.
Für die Mitarbeit im Vorstand werden noch Gartenmitglieder gesucht, die sich engagiert in die Vereinsarbeit mit einbringen möchten.
Wichtig bei Gartenaufgabe:
Sollte ein Nachpächter vorhanden sein, dann bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird Rücksprache mit dem Vorstand halten, damit eine Mitgliedschaft abgeschlossen werden kann.