Liebe Gartenfreunde,
Unsere Kleingartenanlage verfügt über 200 Gartenparzellen unterschiedlicher Größe und Bebauung.
Sie können die freien Gärten von außen gern besichtigen und bei uns per Kontaktformular reservieren.
Da es zu nachfolgenden Problemen ständig Anfrage gibt, hier ein paar Hinweise dazu :
1. bei Interesse an einem Garten:
- Mitgliedsantrag zum Download als PDF
- Personalausweis bzw. Aufenthaltserlaubnis
- aktuelle SCHUFA-Auskunft
2. neuer Pächter:
- Mitgliedsantrag zum Download als PDF
- Personalausweis bzw. Aufenthaltserlaubnis
- aktuelle SCHUFA-Auskunft
- Schätzprotokoll
- Kaufvertrag zum Download PDF
Die ÜBERGABE kann erst nach BESTÄTIGUNG vom Vorstand erfolgen
3. Kündigung meines Garten:
§ 584 BGB
Kündigungsfrist(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs (30.11. des Jahres) zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen (03.Juli des lfd. Jahres), mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.
- Terminvereinbarung für Schätzung
- evtl. Benennung des neuen Pächters
- ohne Nachpächter:
- Zeit bis 31.12. des Jahres den Garten zu beräumen,
- bzw. einen Anschlussvertrag für max. 2 Jahre abschließen
Lageplan:
Hier finden Sie freien Gärten unserer Anlage, welche einen neuen Pächter suchen:

Freie Gärten in unserer Anlage !
Derzeit haben wir 15 freie Gärten (Stand 18.02.23) mit unterschiedlicher Ausstattung und unterschiedlichen Zustand zu vergeben: Gartennummer: 16 / 24 ...
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Kontaktformular: